Seit dem 15. Oktober gelten die aktuellen Regelungen = Amtsblatt des Saarlandes.
Hier Verhaltensvorgaben beim Sport. Für uns als Sportler und Sportanbieter ändert sich wenig.
3-G-Regelungen stehen im Vordergrund. Wer entsprechenden Nachweis führen kann, hat es leicht Zugang zu erhalten.
Für Hallenbad-Besuche gelten Extra-Auflagen, die sich (eventuell) von den Sporthallen-Besuchsauflagen unterscheiden.
Für Sporthallen:
- Es besteht die Pflicht, die Anwesenheitslisten zu führen mit dem Vermerk über den 3-G-Nachweis.
- Es besteht die Empfehlung, dass man Abstand von anderen Personen hält (zu Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören).
- »Masken« sind empfohlen, wo es eng wird und der 1,5-m-Abstand nicht gewahrt werden kann.
- Kinder, die noch nicht 6 Jahre sind, brauchen keine Maske zu tragen.
- Für die Sportler in der Halle, während sie am Training/Wettkampf teilnehmen, besteht keine »Maskenpflicht«.
- Es gelten die 3-G-Regeln beim Zugang zu Sporthallen.
- Kinder, die noch nicht 6 Jahre sind, brauchen keinen 3-G-Nachweis.
- Schüler, die am Testprogramm der Schulen teilnehmen, können den aktuellen Nachweis vorlegen – sie brauchen keinen anderen 3-G-Nachweis.
- Zuschauer / Besucher brauchen ebenfalls einen 3-G-Nachweis.