Die Saarländische Landesregierung hat den Zutritt zu Sporthallen für die Zeit nach dem 4. März 2022 erleichtert.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass man Corona nun nicht mehr fürchten müsste. Die Zahl der Infizierten ist nach wie vor sehr groß. Bei Corona-Erkrankung gilt auch immer noch die Absonderungspflicht – der Rückzug in Quarantäne.
Wenn der Trainer ausfallen sollte, fällt auch sein Sporttraining aus! Deshalb gilt unser Appell:
- Bleibt vorsichtig!
- Wahrt Abstände!
- Bleibt bei Krankheitssymptomen dem Sportbetrieb fern!
Die neue Verordnung kann man hier nachlesen, z.B.: §6 Seite 421_5
Was man unter 2-G, 3-G und 2-G-Plus zu verstehen hat, regelt “Artikel 1, Teil 1, §2” auf Seite 421_2.
Für den Zutritt zu Sporthallen kann 3-G gelten (nachweislich genesen, geimpft oder getestet). Wenn allerdings Hallen- oder Badbetreiber oder Veranstalter individuelle Auflagen vorgeben, dann sind diese verpflichtend.