[ 3-G: genesen–getestet–geimpft / gemäß der behördlichen Vorgaben]
Für den Sport gilt wie bisher:
- Gebot des Abstandhaltens, wo immer möglich;
- Maskenpflicht bei Zu- und Ausgängen, wo es eng werden kann;
- zwecks Kontaktnachverfolgung: Anwesenheitslisten führen;
- zahlenmäßige Beschränkung ergibt sich aus der Möglichkeit Abstand halten zu können: jede Person sollte einen Schutzkreis von 3 Metern Durchmesser wahren können;
“Test”-Pflicht
- Bei Sport im Außenbereich: keine 3-G-Prüfung gefordert;
- bei Sport im Innenbereich: 3-G-Prüfung erforderlich, ausgenommen sind Minderjährige;
- Übungsleiter kontrollieren und dokumentieren bei Nicht-Minderjährigen die Zutrittsberechtigung (3-G);
- “Nicht-Getestete” (3-G) haben keine Zutrittsberechtigung zu Innenräumen in Sportstätten.
Amtsblatt für das Saarland vom 19. August 2021
Die im aktuellen Amtsblatt gefassten Auflagen gelten ab sofort und zunächst bis einschließlich 2. September 2021.