die aktuellen Vorschriften gelten vom 23. Juli bis zum 5. August 2021, siehe:
Amtsblatt des Saarlandes aktuell:
Für uns Sportler vor allem wichtig:
§7 Seite 1833
Außerdem sind unsere Hygienekonzepte für die Hallennutzung zu beachten:
1) “Drei G”: Zugang nur für Negativ-Getestete, Genese mit Attest, vollständig Geimpfte (Getestet — Genesen — Geimpft)
2) Anwesenheitslisten sind Pflicht.
3) Abstandhalten ist Pflicht.
4) Maskenpflicht, wenn sich enge Begegnungen nicht vermeiden lassen.
5) Nutzen von Umkleiden und Duschen reduzieren.
6) Minderjährige sind von “Drei G” ausgenommen.