— Corona-Hygiene-Verhalten ist obligatorisch
— Negativ-Tests im Hallensport
Sport u.a. siehe §7, ab Seite 1511
” […]
(4) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb einschließlich des Betriebs von Tanzschulen ist zulässig in der Form von:
- 1. kontaktfreiem Sport im Außenbereich,
- 2. Kontaktsport im Außenbereich, kontaktfreiem Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Innenbereich, sofern alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen negativen SARS-CoV-2-Test nach Maßgabe des §5a vorlegen können. Von der Testpflicht ausgenommen sind Minderjährige beim Kontaktsport im Außenbereich.
Zuschauer sind nicht erlaubt. Begleitpersonen von Minderjährigen zählen nicht als Zuschauer und sind gestattet; sie müssen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einen negativen SARS-CoV-2-Test nach Maßgabe des §5a vorlegen.(4a)
Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb des Berufs-sports und von Sportlerinnen und Sportlern des Olympiakaders, des Perspektiv-Kaders, der Nachwuchskader, des paralympischen Kaders und des Landeskaders ist uneingeschränkt zulässig. Zuschauer sind nicht erlaubt. Begleitpersonen von Minderjährigen zählen nicht als Zuschauer und sind gestattet; sie müssen so-wohl im Innen- als auch im Außenbereich einen nega-tiven SARS-CoV-2-Test nach Maßgabe des §5a vor-legen.
[…]
9. abweichend von Satz 1 [erlaubt] Schwimmbäder zum Zwecke der Ausbildung und des Trainingsbetriebs von Rettungsschwimmern, der Ausbildung von Schwimmlehrern und für Schwimmkurse für Anfänger, wobei Anfängerkurse mit höchstens zehn Teilnehmenden stattfinden dürfen und der Nachweis eines negativen SARS-CoV-2-Tests nach §5a geführt wird; Zuschauer sind nicht erlaubt; Begleitpersonen von Minderjährigen zählen nicht als Zuschauer; sie müssen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einen negativen SARS-CoV-2-Test nach Maßgabe des §5a vorlegen,
10. Strandbäder und Freibäder, unter der Bedingung der Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Tests nach Maßgabe des §5a der Besucherinnen und Besucher,
[…]
§14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am 4. Juni 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 21. Mai 2021 (Amtsbl.I S.1430) außer Kraft.(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 17. Juni 2021 außer Kraft.
[…] “
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Zudem ist für unseren Sport in Saarlouis maßgebend, wie und wann Verwaltung von Stadt und Landkreis die Hallen und Bäder öffnen und welche Hygienekonzepte von den Vereinen verlangt werden.
Schwimmenlernen
Schwimmen: ab dem 7. Juni können wir wieder Schwimmkurse im Hallenbad der Stadt durchführen. Alle Teilnehmer sind bereits benachrichtigt.
Seepferdchen-Gruppe
Ab dem 14. Juni 2021 können wir auch das Training der “Seepferdchen”-Kinder wieder aufnehmen.
Wer sind “Seepferdchen”-Kinder?
- — Mitglieder unseres Vereins
- + Kinder, die die Prüfung zum Seepferdchen geschafft haben
- + Kinder, die auf das Bronze-Schwimmabzeichen trainieren
Interessenten an diesem “Seepferdchen”-Training melden sich bitte umgehend bei der Geschäftsstelle des Vereins,
- — per E-mail an: tv1872 (at) t-online.de
- — per Telefon: 06831-3500