Die neue saarländische Corona-Verordnung gilt ab dem 17. September 2021.
Für unseren Sport gilt nach wie vor:
- In Innenräumen müssen alle Personen, bei jedem Besuch, einen Corona-Schutz nachweisen – einen der 3-G-Nachweise (genesen–geimpft–negativ-getestet).
- Ausgenommen von der 3-G-Auflage sind Minderjährige im Hallensport-Training und auch im Freien.
- Beim Sport in Hallenbädern gelten auch für Minderjährige besondere Auflagen – sie sind nicht befreit von 3-G-Auflagen. Die Auflagen werden von den Badbetreibern formuliert.
- Es gelten in Innenräumen und im Freien die Abstandhalten-Regelungen.
- Anwesenheitslisten müssen geführt werden.
- Überall, wo es eng zugeht, besteht »Maskenpflicht«.
- Die Anzahl der Trainingsteilnehmer wird vom Platzangebot bestimmt: Jede Person soll einen Schutzkreis zur Verfügung haben – 1,5 Meter Abstand in allen Richtungen zur nächsten Person.
Rechtsverbindliche Informationen, siehe Amtsblatt des Saarlandes Nr. 66A 2021.
Voraussichtlich gilt diese Verordnung bis einschließlich 30. September 2021.