Ab Freitag, den 3. September 2021, gilt im Saarland eine aktualisierte Corona-Verordnung.
[ 3-G: genesen–getestet–geimpft / gemäß der behördlichen Vorgaben]
Für den Sport allgemein gilt nach wie vor:
- Abstandhalten;
- Anwesenheitsliste;
- Masken tragen, wo es eng wird;
- Jede Person soll 5 qm geschützten Platz um sich haben;
das ist vergleichbar mit etwa 1,5 m Abstand zur nächsten Person. - Schwimmbäder haben eigene Regelungen.
- Die Ortspolizeibehörde kann gesonderte Auflagen oder Genehmigungen erteilen.
Sport im Freien:
- keine 3-G-Auflagen;
Sport im Innenbereich:
- 3-G-Auflagen für Volljährige;
- keine 3-G-Auflagen für Minderjährige (=U-18);
Die Verordnung gilt zunächst bis einschließlich Donnerstag, den 16. September 2021.